Die Urgrabenurkunde

Die sogenannte Urgrabenurkunde von 1284 stellt eine der interessanten mittelalterlichen Urkunden nicht nur zur Bergwerksgeschichte dar, sondern wirft ebenso ein geschichtliches Schlaglicht auf den Urgraben (abgeschliffener Name, eigentlich "Wuhrgraben"), der ein einzigartiges Zeugnis mittelalterlicher Wasserbaukunst darstellt.

GLA Karlsruhe, Sig. 21 Nr. 3010, alle Rechte beim GLA Karlsruhe, mit frndl. Erlaubnis des GLA
Urgrabenurkunde Bergwerk Suggental

Direkte Abschrift der Urgrabenurkunde

Wir Grave Egen von Friburg kunden allen die disen brief sehint oder horint lesen / das wir haben erloubit Burchart dem Turner / Heinrich Wolleben / Cunrat Ederlin / meister Cunrat Rotermellin / un allen iren gesellen ze den silberbergen ze sukendal / un ze des herzogen berge / un allen die die selben berge buwent / un iren erben / das si einen graben mit wasser ze dem selben berge vuren uber des gottishus gut von sante peter / un über ellu die gut da wir vogit ube sin / un da wir gewaltig sin / nah ir willen / un alse vil so si bedurfen / un her uber ze einem urkunde so geben wir in disen mit unserm ingesigel besigelt. Un geschach dis ding / un wart diese brief gegeben do man zalte von gottis geburte zwelf hundirt / ahzig / un vier jar / an dem nehisten zistage nah sante Walpurge tage.

Umschrift in verständlicheres Deutsch

Wir, Graf Egon von Freiburg, verkünden allen, die diesen Brief sehend oder hörend lesen, daß wir haben erlaubt Burkart dem Turner, Heinrich Wolleben, Conrat Ederlin, Meister Conrat Rotermellin und allen ihren Gesellen zu den Silberbergen zu Suggental und zu des Herzogs Berg, und allen, die die selben Berge bauen, und ihren Erben, daß sie einen Graben mit Wasser zu den selben Bergen führen über das Gotteshausgut von Sankt Peter und über alle die Güter, worüber wir Vogt sind und worüber wir Gewalt haben, nach ihrem Willen und so viel sie benötigen. Und darüber zu einer Urkunde, geben wir in diesen [Brief], mit unserem Siegel besiegelt. Und geschah diese Sache und wurde dieser Brief gegeben, als man zählte von Gottes Geburt zwölf Hundert achtzig und vier Jahr an dem nächsten Dienstag nach Sankt Walpurgis Tag (2. Mai 1284).

Anmerkung

Das "... allen, die diesen Brief sehend oder hörend lesen" weist darauf hin, daß im Mittelalter nicht jeder lesen konnte; "hörend lesen" heißt in diesem Zusammenhang einfach "vorgelesen bekommen".

Zum Umfeld der Urkunde

Mit dem Abbau des Erzes in größerer Teufe nehmen die Wasserprobleme allgemein in hohem Maße zu. Einerseits stiegen bei Fortschreiten des Abbaus unterhalb des Grundwasserspiegels die zusitzenden Wässer stark an, andererseits bereitete die Wasserlösung durch Erbstollen immer größere Schwierigkeiten, da diese zunehmend tiefer hätten angesetzt werden und so stark in der Länge hätten wachsen müssen. Obwohl einzelne Abbauten auch im Bergwerk Suggental (mitunter auch Grube Erich genannt) zweifellos per Hand etwa mit Eimern gesümpft (d.h. entwässert) werden konnten, mußte immer mehr Arbeitskraft für diese Tätigkeit abgestellt werden. In vielen Fällen wurden wegen der so steigenden Entwässerungskosten ganze Bergwerke aufgegeben.

Die Lösung dieses Problems liegt und lag im Einsatz von Wasserhebemaschinen (sog. Künsten). Diese erforderten im Gegensatz zur Wasserhebung per Hand zwar einen höheren anfänglichen Kapitaleinsatz, boten jedoch die Möglichkeit dauerhafter Wasserhebung mit höherer Kapazität. Es stellt sich allerdings die Frage nach dem Antrieb dieser Wasserhebekünste; der Antrieb mittels menschlicher oder tierischer Muskelkraft per Handwinden oder Pferdegöpeln stieß im allgemeinen ebenfalls rasch an seine Kapazitätsgrenzen. Also blieb im wesentlichen nur der Einsatz von Wasserkraft.

Anmerkung zur Benennung Wasserhebekunst / Pumpenkunst

Es existierten zwar per Wasserkraft angetriebene "echte Pumpen", d.h. Kolbenpumpen mit Kolben und Ventilen. Diese waren spätestens seit der Römerzeit prinzipiell bekannt, wurden aber im Großen und Ganzen erst wieder um die Mitte des 16. Jahrhunderts herum eingesetzt - die geneigte Leserin informiere sich etwa über "harzer Pumpenkünste" sowie die "Kunst des krummen Zapfens". Da bisher meines Wissens kein Nachweis solcher Künste im 13. Jahrhundert, der Zeit des Urgrabens, existiert, vermeide ich, von "Pumpenkünsten" zu sprechen, und summiere die eingesetzten Kannen-, Heinzen- und Bulgenkünste hier unter dem Begriff "Wasserhebekunst".

Doch woher sollte eben diese Wasserkraft in einem kleinen Tal wie dem Suggental mit seinem noch dazu stark in der Wasserführung schwankenden Talbach, dem Suggenbach, auch kommen? Zudem muß bedacht sein, daß eine bestehende Bergmannssiedlung nicht nur Antriebswasser für die Künste der Bergwerke, sondern auch Brauchwasser für Haushalte, versorgende Gewerbe wie etwa Schmieden und dergleichen benötigt. Woher also dieses Wasser nehmen?

Als einzige Lösung blieb daher, die verfügbaren Wasserquellen der Südseite des Kandels zu fassen und in das Suggental zu den Bergwerken zu leiten. Der zu diesem Zweck erbaute Kanal ist eben jener Wuhrgraben, der etwa beim Plattensee in St. Peter begann, die Südseite des Kandels entlanglief, so die verfügbaren Wässer nutzbar machte und durch einen Durchstichtunnel in das Suggental zu dem Silberbergwerk bzw. zu wohl mehreren eigenständigen Bergwerken leitete. Die Leistung der mittelalterlichen Baumeister und Landvermesser muß sehr hoch angesetzt werden; so verfügt der Kanal über ein recht konstantes Gefälle zwischen 0,75 und 1 % - weniger hätte zu rascher Verschlammung und mehr zum Eingraben des Wassers in die Grabensohle geführt.

Als Tragik der Geschichte mag nun betrachtet werden, daß der Urgraben wohl nur wenig mehr als zehn Jahre in Betrieb war. Er verlor mit dem Untergang des Silberbergwerks Suggental am Ende des 13. Jahrhunderts seine Bedeutung, wurde daher nicht mehr gewartet und verschwand nach und nach. Dieses Schicksal teilt er allerdings mit vielen anderen mittelalterlichen Leistungen.

Anmerkung zum Amüsieren: Das Wasserrecht

Es mag nach dem Text der Urkunde ("... allen, die die selben Berge bauen, und ihren Erben ...") argumentiert werden, daß das Wasserrecht des Urgrabens nach wie vor bei eventuellen Bergwerksbetreibern liegt ("allen, die die selben Berge bauen") und nach wie vor besteht ("und ihren Erben"). Dies würde zweifellos einen netten Aprilscherz für die unterwegs liegenden Gemeinden (St. Peter, Glottertal, Simonswald, Suggental/Waldkirch) abgeben.